Wie gründen Ausländer ein Unternehmen
in der Türkei?
Dank ihrer strategischen Lage zwischen Europa und Asien,
ihrer qualifizierten jungen Bevölkerung, ihrer wachsenden Wirtschaft und
staatlicher Investitionsanreize hat sich die Türkei zu einem äußerst
attraktiven Standort für ausländische Investoren entwickelt. Die im Vergleich
zu europäischen Ländern besonders günstigen Arbeitskosten und das große Angebot
an qualifizierten Fachkräften mit Fremdsprachenkenntnissen zählen zu den
Hauptgründen, warum sich viele Unternehmer für die Türkei entscheiden.
Gemäß Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen
haben ausländische Investoren bei der Unternehmensgründung und der Ausübung von
Geschäftstätigkeiten die gleichen Rechte und Pflichten wie türkische
Staatsbürger. Ausländer können in der Türkei in vielen Bereichen Unternehmen
gründen, Partner werden, Führungspositionen übernehmen und geschäftlich tätig
sein.
Dieser Artikel erläutert die grundlegenden Voraussetzungen,
rechtlichen Verfahren, Pflichten und Rechte von Ausländern bei der
Unternehmensgründung und der Ausübung von Geschäftstätigkeiten in der Türkei.
Zur besseren Übersicht ist der Artikel im Frage-Antwort-Format verfasst.
Unternehmensgründung für Ausländer in
der Türkei – Häufig gestellte Fragen
1. Können Ausländer Unternehmen in
der Türkei gründen?
Ja,
Ausländer können Unternehmen in der Türkei gründen. Mit einem in der Türkei
gegründeten Unternehmen können sie Geschäfte tätigen, Waren kaufen und
verkaufen sowie Import und Export betreiben. Das Gesetz erleichtert die
Unternehmensgründung in der Türkei. Ein Ausländer kann mit seinem Reisepass ein
Unternehmen in der Türkei gründen, Geschäftsführer werden und geschäftliche
Aktivitäten ausüben. Die türkische Regierung fördert ausländische Unternehmer
und Investoren. Ausländischen Unternehmern und Unternehmen werden zahlreiche Steuervergünstigungen
und Anreize gewährt. Ausländer haben die gleichen Rechte wie türkische
Staatsbürger, Unternehmen zu gründen und in der Türkei Geschäfte zu tätigen.
2. Welche Dokumente benötigen
Ausländer für die Unternehmensgründung in der Türkei?
Für die
Gründung eines Unternehmens in der Türkei werden folgende Dokumente benötigt:
ein Reisepass, eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung des
Reisepasses, eine türkische Steuernummer, ein Gewerbemietvertrag und drei
Passfotos. Kurz gesagt: Ein Ausländer kann mit seinem Reisepass ein Unternehmen
in der Türkei gründen. Ein Besuch in unserem Büro mit Ihrem Reisepass genügt
für die Unternehmensgründung in der Türkei. Unser Expertenteam erstellt alle
Gründungsdokumente. Benötigen Sie für die Gründung Ihres Unternehmens in der
Türkei keine Geschäftsräume, übernimmt unser Team den gesamten Prozess,
inklusive der Anmietung einer virtuellen Geschäftsadresse.
3. Welche Unternehmensformen können
Ausländer in der Türkei gründen?
Ausländer
können in der Türkei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder
eine Aktiengesellschaft (AG) gründen. Diese Gesellschaften sind
Kapitalgesellschaften und besitzen eine vom Gründer getrennte
Rechtspersönlichkeit. Sie können also geschäftlich tätig sein, und ausländische
Gesellschafter können das Unternehmen leiten.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer GmbH und einer
AG in der Türkei sind:
- Eine GmbH wird mit einem Mindestkapital von 50.000 TL
gegründet. Für die Gründung ist keine Einzahlung des Kapitals auf ein Bankkonto
erforderlich. Das Kapital wird lediglich in der Satzung festgehalten. Nach der
Gründung können Sie ein Bankkonto eröffnen und das Kapital einzahlen.
Eine Aktiengesellschaft (AG) benötigt hingegen ein
Mindestkapital von 250.000 TL. Zur Gründung des Unternehmens muss im Rahmen des
Gründungsprozesses ein Bankkonto eröffnet werden. Mindestens ein Viertel des
Kapitals muss auf dieses Konto eingezahlt werden. Ohne Kapitaleinlage kann eine
Aktiengesellschaft nicht gegründet werden.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann mit
maximal 50 Gesellschaftern gegründet werden. Für die Anzahl der Gesellschafter
einer Aktiengesellschaft gibt es keine Begrenzung.
Eine GmbH kann nicht an der Börse gehandelt werden. Eine
Aktiengesellschaft hingegen kann an der Börse gehandelt werden.
4. Benötigen Ausländer
Geschäftsräume, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen? Kann ein
Unternehmen an einer virtuellen Geschäftsadresse gegründet werden?
Für die
Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist eine Geschäftsadresse
erforderlich. Falls Sie kein physisches Büro benötigen, können Sie alternativ
eine virtuelle Geschäftsadresse zu einem angemessenen Preis mieten. Sie können
Ihr Unternehmen an einer virtuellen Geschäftsadresse gründen.
5. Können juristische Personen
Unternehmen in der Türkei gründen?
Juristische
Personen können Unternehmen in der Türkei gründen und Partner in dort
registrierten Unternehmen werden. Auch im Ausland tätige Unternehmen können
Unternehmen in der Türkei gründen und Partner in diesen Unternehmen werden.
6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für
die Unternehmensgründung in der Türkei für Ausländer?
Die
Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei variieren je nach
verschiedenen Kriterien, darunter die Anzahl der Partner, die Branche, das
Stammkapital, die Anzahl der Geschäftsführer und die Türkischkenntnisse der
Partner. Zur Orientierung: Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei beginnen für Ausländer bei Erfüllung
der Mindestanforderungen bei etwa 650–700 US-Dollar. Die Kosten für die
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beginnen bei etwa 800–850 US-Dollar.
Dies
sind die Gesamtkosten. Alle Gründungskosten sind enthalten. Dazu gehören die
Gebühren für die Handelskammerregistrierung, die Registrierung beim Finanzamt,
die Notargebühren, die Gebühr für den Gründungsservice, die Gebühr für den
beeidigten Übersetzer und die Gebühren für die Unternehmensstempel. Dies ist
ein Richtwert basierend auf den Mindestanforderungen. Kontaktieren Sie uns, um
eine detaillierte, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Kostenübersicht zu
erhalten und sich nach unseren Preisen zu erkundigen.
7. Wie lange dauert die
Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei?
Die Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei ist in
der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Bei persönlicher Anreise dauert
die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
durchschnittlich drei bis vier Werktage. Bei einer Aktiengesellschaft (AG)
dauert die Gründung aufgrund der Kontoeröffnung und Kapitalblockierung
durchschnittlich vier bis fünf Werktage.
8. Ist eine Unternehmensgründung in
der Türkei ohne persönliche Anwesenheit möglich? Kann eine Unternehmensgründung
mit einer Vollmacht in der Türkei erfolgen?
Es
ist möglich, als Ausländer ein Unternehmen in der Türkei auch ohne persönliche
Anwesenheit zu gründen. Sie müssen uns lediglich eine gültige Vollmacht zukommen
lassen. Wir übernehmen die gesamte Unternehmensgründung mit Ihrer Vollmacht.
Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, einschließlich der Gründung
selbst, der Bereitstellung eines virtuellen Büros, der Anmeldung beim Finanzamt
sowie der Buchhaltung und Steuerabwicklung.
9. Benötigen Ausländer einen
türkischen Partner, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?
Nein.
Ausländer können in der Türkei eigene Unternehmen gründen. Sie können die
Geschäftsführung übernehmen und das Unternehmen leiten. Ein türkischer
Staatsbürger ist für die Unternehmensgründung in der Türkei nicht als Partner
erforderlich. In einigen Branchen können jedoch spezielle Genehmigungen,
Lizenzen oder Zulassungen notwendig sein. In solchen Fällen vereinfacht eine
Partnerschaft mit einem türkischen Staatsbürger das Verfahren.
10. Welche monatlichen Kosten
entstehen für ein von Ausländern in der Türkei gegründetes Unternehmen?
Die
monatlichen Fixkosten für ein in der Türkei registriertes Unternehmen umfassen:
die monatliche Gebühr für den Buchhalter, die Stempelgebühren für monatliche
und vierteljährliche Steuererklärungen sowie die monatliche Miete für ein
virtuelles Büro. Diese Fixkosten fallen auch für Unternehmen ohne operative
Tätigkeit an. Die monatlichen Fixkosten für ein solches Unternehmen können auf
etwa 180 US-Dollar geschätzt werden. Dies ist der Mindestbetrag für ein in der
Türkei registriertes Unternehmen. Darüber hinaus hängen die monatlichen Kosten
von den Aktivitäten und Bedürfnissen des Unternehmens ab.
11. Wie hoch sind die Steuersätze in
der Türkei? Welche Steuern zahlen Ausländer?
Ausländer
können in der Türkei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und
Aktiengesellschaften (AG) gründen. Beide Unternehmensformen sind
Kapitalgesellschaften. Sie besitzen eine von ihren Eigentümern getrennte Rechtspersönlichkeit.
Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften beträgt 25 %. Bei Exporten
reduziert sich der Steuersatz auf 20 %. Die Körperschaftsteuer wird auf den
Nettogewinn berechnet. Sie wird auf den Nettogewinn erhoben, der nach Abzug
aller Kosten vom Gewinn des Unternehmens verbleibt.
12. Benötigen Ausländer eine
Arbeitserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei?
Ausländer
benötigen keine Arbeitserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei. Sie
können mit ihrem Reisepass ein Unternehmen gründen. Das Unternehmen ist eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann gewerbliche Tätigkeiten ausüben.
Der ausländische Gesellschafter kann Geschäftsführer des Unternehmens sein.
13. Benötigen Ausländer eine
Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei?
Nein,
Ausländer benötigen keine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung in der
Türkei. Ein Unternehmen kann ohne Aufenthaltserlaubnis, lediglich mit einem
Reisepass, gegründet werden. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist
jedoch empfehlenswert, da sie Vorteile für das Leben und Bankgeschäfte in der
Türkei bietet.
14 – Können Ausländer in der Türkei
eine Ein-Personen-GmbH gründen? Wie viele Gesellschafter sind mindestens
erforderlich?
Ausländer
können in der Türkei eine Ein-Personen-GmbH gründen. Als einziger
Gesellschafter können sie die Geschäftsführung übernehmen. Die Anstellung eines
Gesellschafters oder Mitarbeiters ist nicht zwingend erforderlich.
15 – Wie hoch ist das Mindestkapital
für Ausländer zur Unternehmensgründung in der Türkei?
Die
Kapitalanforderungen variieren je nach Unternehmensform. Das Mindestkapital für
die Gründung einer GmbH beträgt 50.000 TL. Dieses Kapital muss in der Satzung
der Gesellschaft festgelegt werden. Für die Gründung einer GmbH ist keine
Einzahlung des Kapitals auf ein Bankkonto erforderlich. Das Mindestkapital für
die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 250.000 TL. Das Kapital der
Gesellschaft wird in der Satzung festgelegt. Mindestens ein Viertel des
Kapitals muss verfügbar sein und bei der Eröffnung eines Bankkontos eingezahlt
werden, um eine Aktiengesellschaft zu gründen.
16 – Können Ausländer in der Türkei
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sein?
Ja,
Ausländer können in der Türkei Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von
Unternehmen sein. Sie haben die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger,
wenn sie ein Unternehmen in der Türkei gründen. Es gibt keine Beschränkungen
für Ausländer in der Geschäftsführung. Das bedeutet, sie können das Unternehmen
in der Türkei vertreten und dessen Geschäfte leiten.
17 – Gibt es in der Türkei
Doppelbesteuerungsabkommen?
Ja. Die
Türkei hat mit über 90 Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
von bereits im Ausland besteuerten Einkünften unterzeichnet. Diese Abkommen
dienen dem Schutz und der Unterstützung von Unternehmern.
18 – Unterliegen ausländische
Partnerunternehmen den Prüfungen der türkischen Geldwäschebehörde (MASAK)?
Ja.
Gemäß Gesetz Nr. 5549 müssen Finanztransaktionen und Kapitaltransfers
transparent und nachvollziehbar sein. Banken können Nachweise über die Herkunft
der Gelder verlangen.
19 – Ist die Beauftragung eines
Anwalts oder Steuerberaters für die Unternehmensgründung in der Türkei zwingend
erforderlich?
Für
Ausländer ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zur
Unternehmensgründung in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben. Es muss ein
mindestens einjähriger Buchhaltungsvertrag mit dem Steuerberater abgeschlossen
werden. Ausländer, die keinen Steuerberater beauftragen, können kein
Unternehmen gründen. Ein Steuerberater sorgt für eine solide
Unternehmensgründung, überwacht die Buchhaltung, erstellt die monatlichen
Steuererklärungen, pflegt die Kontakte zu den Behörden und berät in
Steuerfragen. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt ist optional.
20. Wie wird ein in der Türkei
registriertes Unternehmen liquidiert und geschlossen?
Zur
Schließung einer in der Türkei registrierten Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) gilt Folgendes:
Das Unternehmen fasst einen Beschluss.
Der Beschluss wird notariell beglaubigt und bei der
Handelskammer registriert.
Drei Gläubigeraufrufe im Abstand von jeweils einer Woche
werden im Handelsregisterblatt veröffentlicht.
Die Liquidation beginnt nach der dritten Bekanntmachung und
dauert mindestens drei Monate.
Kurz gesagt: Die Einleitung der Liquidation und die
vollständige Schließung eines Unternehmens nach deren Abschluss dauern
mindestens vier bis fünf Monate.
21. Welche Städte in der Türkei sind
besonders beliebt für die Unternehmensgründung?
Istanbul: Die größte Stadt der Türkei. Sie ist das Finanz-
und Handelszentrum des Landes. Mit ihrer Infrastruktur, ihren Häfen, Flughäfen,
dem Verkehrsnetz und den verfügbaren Arbeitskräften ist sie ein attraktiver
Standort für Unternehmen in der Türkei. Sie ist die beliebteste Stadt für
ausländische Unternehmer.
Ankara: Die Hauptstadt der Türkei. Es ist das
Verwaltungszentrum der Türkei.
Bursa, Kocaeli und Gaziantep: Diese Städte zeichnen sich
durch eine hohe Industrie- und Exportaktivität aus.
Antalya, Muğla und Izmir: Diese Städte sind für ihren
starken Tourismus bekannt.
22 – Gibt es Steuererleichterungen
und Anreize in der Türkei?
In der
Türkei gibt es zahlreiche Steuererleichterungen und Anreize. Eine davon ist die
Körperschaftsteuerermäßigung für exportierende Unternehmen. Während der
Körperschaftsteuersatz für reguläre Unternehmen 25 % beträgt, liegt er für
exportierende Unternehmen bei 20 %. Ein weiterer wichtiger Anreiz ist die
Förderung von Dienstleistungsexporten. 80 % der Einnahmen eines in der Türkei
registrierten Unternehmens aus Dienstleistungen für Privatpersonen und
Unternehmen außerhalb der Türkei sind steuerfrei. Für Dienstleistungen wie
Architektur, Ingenieurwesen, Softwareentwicklung, IT, Datenspeicherung,
Zertifizierung, medizinische Gutachten, Callcenter-Dienstleistungen und Design
sind 80 % der Einnahmen steuerfrei. Bei diesen Dienstleistungen wird nach Abzug
der Betriebskosten von 20 % der Einnahmen der verbleibende Betrag als
Steuerbemessungsgrundlage verwendet.
Beispiel:
ABC Bilişim LTD. ŞTİ., ein in der Türkei registriertes
Unternehmen, erbrachte IT-Dienstleistungen im Wert von 1.000.000 TL für ein
deutsches Unternehmen. Die Ausgaben des Unternehmens beliefen sich auf 150.000
TL. Die zu zahlende Körperschaftsteuer berechnet sich wie folgt:
Umsatzerlöse aus Dienstleistungsexporten: 1.000.000 TL
80 % Steuerbefreiung für Dienstleistungsexporte: 800.000 TL
20 % steuerpflichtiger Gewinn: 200.000 TL
Unternehmensausgaben: 150.000 TL
Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer: 50.000 TL
(200.000 TL - 150.000 TL)
Die zu zahlende Körperschaftsteuer beträgt 25 %: 12.500 TL.
Dank der steuerlichen Anreize für Dienstleistungsexporte ist
die Türkei ein attraktiver Standort, insbesondere für Unternehmen, die
Dienstleistungen exportieren.
Darüber
hinaus bietet die Türkei zahlreiche Steuervorteile und Förderprogramme. Für
Unternehmer, die diese Vorteile nutzen möchten, ist die Zusammenarbeit mit
einem erfahrenen und engagierten Steuerberater von größter Bedeutung. Ein
erfahrener Steuerberater stellt sicher, dass Sie alle Vorteile ausschöpfen und
berät Sie umfassend.
23 – Darf ein ausländischer Partner
in der Türkei arbeiten?
Die
Gründung eines Unternehmens in der Türkei bedeutet nicht automatisch, dass der
ausländische Partner persönlich in der Türkei arbeiten darf. Das Unternehmen
ist eine eigenständige juristische Person und kann geschäftlich tätig sein. Der
ausländische Partner hingegen kann das Unternehmen leiten. Möchte der
ausländische Partner in der Türkei in verschiedenen Unternehmen selbstständig
arbeiten, benötigt er eine Arbeitserlaubnis.
24. Können Ausländer, die in der
Türkei ein Unternehmen gründen, eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Ja.
Ausländer können über ein von ihnen in der Türkei gegründetes Unternehmen eine
Arbeitserlaubnis erhalten. Es gibt zwei Möglichkeiten, als Gesellschafter eine
Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Die Voraussetzungen für die erste Möglichkeit sind:
- Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens
500.000 TL betragen.
- Der Gesellschafter muss eine mindestens sechs Monate
gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Das Unternehmen muss mindestens fünf türkische
Arbeitnehmer beschäftigen.
Die Voraussetzungen für die zweite Möglichkeit sind:
- Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens
100.000 USD betragen.
- Der Gesellschafter muss eine mindestens sechs Monate
gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Ausländische Gesellschafter mit einem eingezahlten Kapital
von mindestens 100.000 USD müssen keine türkischen Arbeitnehmer beschäftigen,
um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Ein höheres eingezahltes Kapital erhöht
die Genehmigungschancen.
25. Welche monatlichen
Verpflichtungen hat ein Unternehmen in der Türkei?
Ein in
der Türkei registriertes Unternehmen muss seine Buchhaltung monatlich
abschließen. Auch wenn das Unternehmen keine Geschäftstätigkeit ausübt, müssen
monatlich Steuererklärungen erstellt werden. Unternehmen, die keine
Steuererklärungen einreichen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 800 US-Dollar
pro Monat rechnen. Diese Strafen werden für jeden Monat, in dem keine
Steuererklärung eingereicht wird, separat berechnet.
Zertifizierte
Buchhalter sind zur Einreichung von Steuererklärungen berechtigt. Buchhaltung
und Steuererklärungen können nicht ohne einen zertifizierten Buchhalter
eingereicht werden. Daher ist es selbst dann obligatorisch, Buchhaltungsdienstleistungen
von einem zertifizierten Buchhalter in Anspruch zu nehmen, wenn Ihr Unternehmen
keine Geschäftstätigkeit ausübt.
26 – Können Ausländer ein
E-Commerce-Unternehmen in der Türkei gründen? Können sie E-Commerce-Aktivitäten
durchführen?
Es gibt
keine Beschränkungen für die Gründung eines E-Commerce-Unternehmens. Ausländer
können ein E-Commerce-Unternehmen in der Türkei gründen. Um sich jedoch auf
E-Commerce-Plattformen zu registrieren und E-Commerce-Aktivitäten
durchzuführen, muss das Unternehmen beim E-Commerce-System des
Handelsministeriums registriert sein. Für die Registrierung beim
E-Commerce-System benötigt der Unternehmensvertreter eine türkische
Identifikationsnummer.
Um eine
türkische Identifikationsnummer zu erhalten, muss der ausländische Partner eine
Aufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen. Ausländer, die eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten, bekommen eine türkische Identifikationsnummer.
Mit dieser Nummer kann das Unternehmen im E-Commerce-System registriert werden.
Alternativ kann sich ein türkischer Staatsbürger, falls der ausländische
Partner keine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, als 1%-Partner und
Geschäftsführer des Unternehmens registrieren und im E-Commerce-System
anmelden.
27 – Können Ausländer ein Bankkonto
für ein Unternehmen eröffnen, das sie in der Türkei gründen wollen?
Eine in
der Türkei registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine
vom Inhaber getrennte juristische Person. Für diese juristische Person kann ein
Bankkonto eröffnet werden, über das Bankgeschäfte abgewickelt werden können.
Ausländer können ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnen, das sie in der
Türkei gründen wollen.
Es gibt
keine gesetzlichen Beschränkungen für Ausländer bei der Eröffnung von
Bankkonten in der Türkei. Laut Gesetz können Ausländer Bankkonten für die
Unternehmen eröffnen, die sie in der Türkei gründen wollen. Darüber hinaus gibt
es in der Türkei mehr als fünfzig Banken. Banken haben ihre eigenen Regeln und
Praktiken. Einige Banken zögern möglicherweise, Konten für Staatsangehörige
bestimmter Länder zu eröffnen oder verlangen zusätzliche Auflagen. In dieser
Phase ist es ratsam, eine gute Kommunikation mit den Bankmitarbeitern
aufzubauen und die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens klar zu erläutern.
28 – Wie fange ich als Ausländer an,
ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?
Wenn Sie
ein Unternehmen in der Türkei gründen möchten, kontaktieren Sie uns und fordern
Sie ein Angebot an. Wir erstellen Ihnen einen aktuellen und detaillierten
Kostenplan, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres
Unternehmens zugeschnitten ist.
Wir
organisieren alle notwendigen Dienstleistungen, darunter die Erstellung der
Gründungsdokumente, die Vorbereitung des Unternehmens, Buchhaltung,
Steuererklärung, die Anmietung eines virtuellen Büros, Lohnabrechnung,
Markenanmeldung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis sowie Import- und
Exportzollformalitäten.
Kurz gesagt: Kommen Sie einfach mit Ihrem Reisepass in unser Büro. Wir kümmern uns um alles Weitere. Ihr Unternehmen ist innerhalb weniger Tage schlüsselfertig.