Wie gründen Ausländer ein Unternehmen in der Türkei?

  • 01.12.2025

Wie gründen Ausländer ein Unternehmen in der Türkei?

 

Dank ihrer strategischen Lage zwischen Europa und Asien, ihrer qualifizierten jungen Bevölkerung, ihrer wachsenden Wirtschaft und staatlicher Investitionsanreize hat sich die Türkei zu einem äußerst attraktiven Standort für ausländische Investoren entwickelt. Die im Vergleich zu europäischen Ländern besonders günstigen Arbeitskosten und das große Angebot an qualifizierten Fachkräften mit Fremdsprachenkenntnissen zählen zu den Hauptgründen, warum sich viele Unternehmer für die Türkei entscheiden.

 

Gemäß Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen haben ausländische Investoren bei der Unternehmensgründung und der Ausübung von Geschäftstätigkeiten die gleichen Rechte und Pflichten wie türkische Staatsbürger. Ausländer können in der Türkei in vielen Bereichen Unternehmen gründen, Partner werden, Führungspositionen übernehmen und geschäftlich tätig sein.

 

Dieser Artikel erläutert die grundlegenden Voraussetzungen, rechtlichen Verfahren, Pflichten und Rechte von Ausländern bei der Unternehmensgründung und der Ausübung von Geschäftstätigkeiten in der Türkei. Zur besseren Übersicht ist der Artikel im Frage-Antwort-Format verfasst.

 

 

Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei – Häufig gestellte Fragen

 

1. Können Ausländer Unternehmen in der Türkei gründen?

 

               Ja, Ausländer können Unternehmen in der Türkei gründen. Mit einem in der Türkei gegründeten Unternehmen können sie Geschäfte tätigen, Waren kaufen und verkaufen sowie Import und Export betreiben. Das Gesetz erleichtert die Unternehmensgründung in der Türkei. Ein Ausländer kann mit seinem Reisepass ein Unternehmen in der Türkei gründen, Geschäftsführer werden und geschäftliche Aktivitäten ausüben. Die türkische Regierung fördert ausländische Unternehmer und Investoren. Ausländischen Unternehmern und Unternehmen werden zahlreiche Steuervergünstigungen und Anreize gewährt. Ausländer haben die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger, Unternehmen zu gründen und in der Türkei Geschäfte zu tätigen.

 

 

2. Welche Dokumente benötigen Ausländer für die Unternehmensgründung in der Türkei?

               Für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei werden folgende Dokumente benötigt: ein Reisepass, eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung des Reisepasses, eine türkische Steuernummer, ein Gewerbemietvertrag und drei Passfotos. Kurz gesagt: Ein Ausländer kann mit seinem Reisepass ein Unternehmen in der Türkei gründen. Ein Besuch in unserem Büro mit Ihrem Reisepass genügt für die Unternehmensgründung in der Türkei. Unser Expertenteam erstellt alle Gründungsdokumente. Benötigen Sie für die Gründung Ihres Unternehmens in der Türkei keine Geschäftsräume, übernimmt unser Team den gesamten Prozess, inklusive der Anmietung einer virtuellen Geschäftsadresse.

 

 

3. Welche Unternehmensformen können Ausländer in der Türkei gründen?

               Ausländer können in der Türkei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) gründen. Diese Gesellschaften sind Kapitalgesellschaften und besitzen eine vom Gründer getrennte Rechtspersönlichkeit. Sie können also geschäftlich tätig sein, und ausländische Gesellschafter können das Unternehmen leiten.

 

Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer GmbH und einer AG in der Türkei sind:

 

- Eine GmbH wird mit einem Mindestkapital von 50.000 TL gegründet. Für die Gründung ist keine Einzahlung des Kapitals auf ein Bankkonto erforderlich. Das Kapital wird lediglich in der Satzung festgehalten. Nach der Gründung können Sie ein Bankkonto eröffnen und das Kapital einzahlen.

 

Eine Aktiengesellschaft (AG) benötigt hingegen ein Mindestkapital von 250.000 TL. Zur Gründung des Unternehmens muss im Rahmen des Gründungsprozesses ein Bankkonto eröffnet werden. Mindestens ein Viertel des Kapitals muss auf dieses Konto eingezahlt werden. Ohne Kapitaleinlage kann eine Aktiengesellschaft nicht gegründet werden.

 

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann mit maximal 50 Gesellschaftern gegründet werden. Für die Anzahl der Gesellschafter einer Aktiengesellschaft gibt es keine Begrenzung.

 

Eine GmbH kann nicht an der Börse gehandelt werden. Eine Aktiengesellschaft hingegen kann an der Börse gehandelt werden.

 

 

4. Benötigen Ausländer Geschäftsräume, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen? Kann ein Unternehmen an einer virtuellen Geschäftsadresse gegründet werden?

               Für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist eine Geschäftsadresse erforderlich. Falls Sie kein physisches Büro benötigen, können Sie alternativ eine virtuelle Geschäftsadresse zu einem angemessenen Preis mieten. Sie können Ihr Unternehmen an einer virtuellen Geschäftsadresse gründen.

 

 

5. Können juristische Personen Unternehmen in der Türkei gründen? 

               Juristische Personen können Unternehmen in der Türkei gründen und Partner in dort registrierten Unternehmen werden. Auch im Ausland tätige Unternehmen können Unternehmen in der Türkei gründen und Partner in diesen Unternehmen werden.

 

 

6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Unternehmensgründung in der Türkei für Ausländer?

               Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei variieren je nach verschiedenen Kriterien, darunter die Anzahl der Partner, die Branche, das Stammkapital, die Anzahl der Geschäftsführer und die Türkischkenntnisse der Partner. Zur Orientierung: Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei beginnen für Ausländer bei Erfüllung der Mindestanforderungen bei etwa 650–700 US-Dollar. Die Kosten für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beginnen bei etwa 800–850 US-Dollar.

 

               Dies sind die Gesamtkosten. Alle Gründungskosten sind enthalten. Dazu gehören die Gebühren für die Handelskammerregistrierung, die Registrierung beim Finanzamt, die Notargebühren, die Gebühr für den Gründungsservice, die Gebühr für den beeidigten Übersetzer und die Gebühren für die Unternehmensstempel. Dies ist ein Richtwert basierend auf den Mindestanforderungen. Kontaktieren Sie uns, um eine detaillierte, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Kostenübersicht zu erhalten und sich nach unseren Preisen zu erkundigen.

 

 

7. Wie lange dauert die Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei?

Die Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei ist in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Bei persönlicher Anreise dauert die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durchschnittlich drei bis vier Werktage. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) dauert die Gründung aufgrund der Kontoeröffnung und Kapitalblockierung durchschnittlich vier bis fünf Werktage.

 

 

8. Ist eine Unternehmensgründung in der Türkei ohne persönliche Anwesenheit möglich? Kann eine Unternehmensgründung mit einer Vollmacht in der Türkei erfolgen?

            Es ist möglich, als Ausländer ein Unternehmen in der Türkei auch ohne persönliche Anwesenheit zu gründen. Sie müssen uns lediglich eine gültige Vollmacht zukommen lassen. Wir übernehmen die gesamte Unternehmensgründung mit Ihrer Vollmacht. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, einschließlich der Gründung selbst, der Bereitstellung eines virtuellen Büros, der Anmeldung beim Finanzamt sowie der Buchhaltung und Steuerabwicklung.

 


9. Benötigen Ausländer einen türkischen Partner, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?

            Nein. Ausländer können in der Türkei eigene Unternehmen gründen. Sie können die Geschäftsführung übernehmen und das Unternehmen leiten. Ein türkischer Staatsbürger ist für die Unternehmensgründung in der Türkei nicht als Partner erforderlich. In einigen Branchen können jedoch spezielle Genehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen notwendig sein. In solchen Fällen vereinfacht eine Partnerschaft mit einem türkischen Staatsbürger das Verfahren.

 


10. Welche monatlichen Kosten entstehen für ein von Ausländern in der Türkei gegründetes Unternehmen?

               Die monatlichen Fixkosten für ein in der Türkei registriertes Unternehmen umfassen: die monatliche Gebühr für den Buchhalter, die Stempelgebühren für monatliche und vierteljährliche Steuererklärungen sowie die monatliche Miete für ein virtuelles Büro. Diese Fixkosten fallen auch für Unternehmen ohne operative Tätigkeit an. Die monatlichen Fixkosten für ein solches Unternehmen können auf etwa 180 US-Dollar geschätzt werden. Dies ist der Mindestbetrag für ein in der Türkei registriertes Unternehmen. Darüber hinaus hängen die monatlichen Kosten von den Aktivitäten und Bedürfnissen des Unternehmens ab.

 


 

11. Wie hoch sind die Steuersätze in der Türkei? Welche Steuern zahlen Ausländer?

               Ausländer können in der Türkei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) gründen. Beide Unternehmensformen sind Kapitalgesellschaften. Sie besitzen eine von ihren Eigentümern getrennte Rechtspersönlichkeit. Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften beträgt 25 %. Bei Exporten reduziert sich der Steuersatz auf 20 %. Die Körperschaftsteuer wird auf den Nettogewinn berechnet. Sie wird auf den Nettogewinn erhoben, der nach Abzug aller Kosten vom Gewinn des Unternehmens verbleibt.

 


12. Benötigen Ausländer eine Arbeitserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei?

            Ausländer benötigen keine Arbeitserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei. Sie können mit ihrem Reisepass ein Unternehmen gründen. Das Unternehmen ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Der ausländische Gesellschafter kann Geschäftsführer des Unternehmens sein.

 

 

13. Benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei?

               Nein, Ausländer benötigen keine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung in der Türkei. Ein Unternehmen kann ohne Aufenthaltserlaubnis, lediglich mit einem Reisepass, gegründet werden. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist jedoch empfehlenswert, da sie Vorteile für das Leben und Bankgeschäfte in der Türkei bietet.

 

 

14 – Können Ausländer in der Türkei eine Ein-Personen-GmbH gründen? Wie viele Gesellschafter sind mindestens erforderlich?

               Ausländer können in der Türkei eine Ein-Personen-GmbH gründen. Als einziger Gesellschafter können sie die Geschäftsführung übernehmen. Die Anstellung eines Gesellschafters oder Mitarbeiters ist nicht zwingend erforderlich.

 

 

15 – Wie hoch ist das Mindestkapital für Ausländer zur Unternehmensgründung in der Türkei?

               Die Kapitalanforderungen variieren je nach Unternehmensform. Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 50.000 TL. Dieses Kapital muss in der Satzung der Gesellschaft festgelegt werden. Für die Gründung einer GmbH ist keine Einzahlung des Kapitals auf ein Bankkonto erforderlich. Das Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 250.000 TL. Das Kapital der Gesellschaft wird in der Satzung festgelegt. Mindestens ein Viertel des Kapitals muss verfügbar sein und bei der Eröffnung eines Bankkontos eingezahlt werden, um eine Aktiengesellschaft zu gründen.

 

 

16 – Können Ausländer in der Türkei Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sein?

               Ja, Ausländer können in der Türkei Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Unternehmen sein. Sie haben die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger, wenn sie ein Unternehmen in der Türkei gründen. Es gibt keine Beschränkungen für Ausländer in der Geschäftsführung. Das bedeutet, sie können das Unternehmen in der Türkei vertreten und dessen Geschäfte leiten.

 

 

17 – Gibt es in der Türkei Doppelbesteuerungsabkommen?

               Ja. Die Türkei hat mit über 90 Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von bereits im Ausland besteuerten Einkünften unterzeichnet. Diese Abkommen dienen dem Schutz und der Unterstützung von Unternehmern.

 

 

18 – Unterliegen ausländische Partnerunternehmen den Prüfungen der türkischen Geldwäschebehörde (MASAK)?

            Ja. Gemäß Gesetz Nr. 5549 müssen Finanztransaktionen und Kapitaltransfers transparent und nachvollziehbar sein. Banken können Nachweise über die Herkunft der Gelder verlangen.

 

 

19 – Ist die Beauftragung eines Anwalts oder Steuerberaters für die Unternehmensgründung in der Türkei zwingend erforderlich?

               Für Ausländer ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zur Unternehmensgründung in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben. Es muss ein mindestens einjähriger Buchhaltungsvertrag mit dem Steuerberater abgeschlossen werden. Ausländer, die keinen Steuerberater beauftragen, können kein Unternehmen gründen. Ein Steuerberater sorgt für eine solide Unternehmensgründung, überwacht die Buchhaltung, erstellt die monatlichen Steuererklärungen, pflegt die Kontakte zu den Behörden und berät in Steuerfragen. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt ist optional.

 

 

20. Wie wird ein in der Türkei registriertes Unternehmen liquidiert und geschlossen?

               Zur Schließung einer in der Türkei registrierten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) gilt Folgendes:

 

Das Unternehmen fasst einen Beschluss.

 

Der Beschluss wird notariell beglaubigt und bei der Handelskammer registriert.

 

Drei Gläubigeraufrufe im Abstand von jeweils einer Woche werden im Handelsregisterblatt veröffentlicht.

 

Die Liquidation beginnt nach der dritten Bekanntmachung und dauert mindestens drei Monate.

 

Kurz gesagt: Die Einleitung der Liquidation und die vollständige Schließung eines Unternehmens nach deren Abschluss dauern mindestens vier bis fünf Monate.

 

 

21. Welche Städte in der Türkei sind besonders beliebt für die Unternehmensgründung? 

Istanbul: Die größte Stadt der Türkei. Sie ist das Finanz- und Handelszentrum des Landes. Mit ihrer Infrastruktur, ihren Häfen, Flughäfen, dem Verkehrsnetz und den verfügbaren Arbeitskräften ist sie ein attraktiver Standort für Unternehmen in der Türkei. Sie ist die beliebteste Stadt für ausländische Unternehmer.

Ankara: Die Hauptstadt der Türkei. Es ist das Verwaltungszentrum der Türkei.

Bursa, Kocaeli und Gaziantep: Diese Städte zeichnen sich durch eine hohe Industrie- und Exportaktivität aus.

Antalya, Muğla und Izmir: Diese Städte sind für ihren starken Tourismus bekannt.

 

 

22 – Gibt es Steuererleichterungen und Anreize in der Türkei?

               In der Türkei gibt es zahlreiche Steuererleichterungen und Anreize. Eine davon ist die Körperschaftsteuerermäßigung für exportierende Unternehmen. Während der Körperschaftsteuersatz für reguläre Unternehmen 25 % beträgt, liegt er für exportierende Unternehmen bei 20 %. Ein weiterer wichtiger Anreiz ist die Förderung von Dienstleistungsexporten. 80 % der Einnahmen eines in der Türkei registrierten Unternehmens aus Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen außerhalb der Türkei sind steuerfrei. Für Dienstleistungen wie Architektur, Ingenieurwesen, Softwareentwicklung, IT, Datenspeicherung, Zertifizierung, medizinische Gutachten, Callcenter-Dienstleistungen und Design sind 80 % der Einnahmen steuerfrei. Bei diesen Dienstleistungen wird nach Abzug der Betriebskosten von 20 % der Einnahmen der verbleibende Betrag als Steuerbemessungsgrundlage verwendet.

 

Beispiel:

 

ABC Bilişim LTD. ŞTİ., ein in der Türkei registriertes Unternehmen, erbrachte IT-Dienstleistungen im Wert von 1.000.000 TL für ein deutsches Unternehmen. Die Ausgaben des Unternehmens beliefen sich auf 150.000 TL. Die zu zahlende Körperschaftsteuer berechnet sich wie folgt:

 

Umsatzerlöse aus Dienstleistungsexporten: 1.000.000 TL

80 % Steuerbefreiung für Dienstleistungsexporte: 800.000 TL

20 % steuerpflichtiger Gewinn: 200.000 TL

Unternehmensausgaben: 150.000 TL

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer: 50.000 TL (200.000 TL - 150.000 TL)

Die zu zahlende Körperschaftsteuer beträgt 25 %: 12.500 TL.

 

Dank der steuerlichen Anreize für Dienstleistungsexporte ist die Türkei ein attraktiver Standort, insbesondere für Unternehmen, die Dienstleistungen exportieren.

 

               Darüber hinaus bietet die Türkei zahlreiche Steuervorteile und Förderprogramme. Für Unternehmer, die diese Vorteile nutzen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und engagierten Steuerberater von größter Bedeutung. Ein erfahrener Steuerberater stellt sicher, dass Sie alle Vorteile ausschöpfen und berät Sie umfassend.

 

 

23 – Darf ein ausländischer Partner in der Türkei arbeiten?

               Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei bedeutet nicht automatisch, dass der ausländische Partner persönlich in der Türkei arbeiten darf. Das Unternehmen ist eine eigenständige juristische Person und kann geschäftlich tätig sein. Der ausländische Partner hingegen kann das Unternehmen leiten. Möchte der ausländische Partner in der Türkei in verschiedenen Unternehmen selbstständig arbeiten, benötigt er eine Arbeitserlaubnis.

 

 

24. Können Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen, eine Arbeitserlaubnis erhalten?

 

               Ja. Ausländer können über ein von ihnen in der Türkei gegründetes Unternehmen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Es gibt zwei Möglichkeiten, als Gesellschafter eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

 

Die Voraussetzungen für die erste Möglichkeit sind:

 

- Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens 500.000 TL betragen.

 

- Der Gesellschafter muss eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.

 

- Das Unternehmen muss mindestens fünf türkische Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Die Voraussetzungen für die zweite Möglichkeit sind:

 

- Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens 100.000 USD betragen.

 

- Der Gesellschafter muss eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.

 

Ausländische Gesellschafter mit einem eingezahlten Kapital von mindestens 100.000 USD müssen keine türkischen Arbeitnehmer beschäftigen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Ein höheres eingezahltes Kapital erhöht die Genehmigungschancen.

 

 

25. Welche monatlichen Verpflichtungen hat ein Unternehmen in der Türkei?

               Ein in der Türkei registriertes Unternehmen muss seine Buchhaltung monatlich abschließen. Auch wenn das Unternehmen keine Geschäftstätigkeit ausübt, müssen monatlich Steuererklärungen erstellt werden. Unternehmen, die keine Steuererklärungen einreichen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 800 US-Dollar pro Monat rechnen. Diese Strafen werden für jeden Monat, in dem keine Steuererklärung eingereicht wird, separat berechnet.

 

               Zertifizierte Buchhalter sind zur Einreichung von Steuererklärungen berechtigt. Buchhaltung und Steuererklärungen können nicht ohne einen zertifizierten Buchhalter eingereicht werden. Daher ist es selbst dann obligatorisch, Buchhaltungsdienstleistungen von einem zertifizierten Buchhalter in Anspruch zu nehmen, wenn Ihr Unternehmen keine Geschäftstätigkeit ausübt.

 

 

26 – Können Ausländer ein E-Commerce-Unternehmen in der Türkei gründen? Können sie E-Commerce-Aktivitäten durchführen?

               Es gibt keine Beschränkungen für die Gründung eines E-Commerce-Unternehmens. Ausländer können ein E-Commerce-Unternehmen in der Türkei gründen. Um sich jedoch auf E-Commerce-Plattformen zu registrieren und E-Commerce-Aktivitäten durchzuführen, muss das Unternehmen beim E-Commerce-System des Handelsministeriums registriert sein. Für die Registrierung beim E-Commerce-System benötigt der Unternehmensvertreter eine türkische Identifikationsnummer.

 

               Um eine türkische Identifikationsnummer zu erhalten, muss der ausländische Partner eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, bekommen eine türkische Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann das Unternehmen im E-Commerce-System registriert werden. Alternativ kann sich ein türkischer Staatsbürger, falls der ausländische Partner keine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, als 1%-Partner und Geschäftsführer des Unternehmens registrieren und im E-Commerce-System anmelden.

 

 

27 – Können Ausländer ein Bankkonto für ein Unternehmen eröffnen, das sie in der Türkei gründen wollen?

               Eine in der Türkei registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine vom Inhaber getrennte juristische Person. Für diese juristische Person kann ein Bankkonto eröffnet werden, über das Bankgeschäfte abgewickelt werden können. Ausländer können ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnen, das sie in der Türkei gründen wollen.

 

               Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für Ausländer bei der Eröffnung von Bankkonten in der Türkei. Laut Gesetz können Ausländer Bankkonten für die Unternehmen eröffnen, die sie in der Türkei gründen wollen. Darüber hinaus gibt es in der Türkei mehr als fünfzig Banken. Banken haben ihre eigenen Regeln und Praktiken. Einige Banken zögern möglicherweise, Konten für Staatsangehörige bestimmter Länder zu eröffnen oder verlangen zusätzliche Auflagen. In dieser Phase ist es ratsam, eine gute Kommunikation mit den Bankmitarbeitern aufzubauen und die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens klar zu erläutern.

 

 


28 – Wie fange ich als Ausländer an, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?

               Wenn Sie ein Unternehmen in der Türkei gründen möchten, kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein Angebot an. Wir erstellen Ihnen einen aktuellen und detaillierten Kostenplan, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

 

               Wir organisieren alle notwendigen Dienstleistungen, darunter die Erstellung der Gründungsdokumente, die Vorbereitung des Unternehmens, Buchhaltung, Steuererklärung, die Anmietung eines virtuellen Büros, Lohnabrechnung, Markenanmeldung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis sowie Import- und Exportzollformalitäten.

 

               Kurz gesagt: Kommen Sie einfach mit Ihrem Reisepass in unser Büro. Wir kümmern uns um alles Weitere. Ihr Unternehmen ist innerhalb weniger Tage schlüsselfertig.